Nach den geltenden europarechtlichen Vorgaben müssen Einzelhändler beim Angebot von Waschmaschinen auf die so genannte Schleuderwirkungsklasse „Schleuderwirkung auf einer Skala A (besser) bis G (schlechter)“ hinweisen. Dies ist für den Energieverbrauch eines anschließend eingesetzten Wäschetrockners von erheblicher Bedeutung. Je höher die Schleuderwirkung der eingesetzten Waschmaschine, desto weniger Energie verbraucht der Trockner. An diese Hinweispflicht muss