Eine Bank verletzt ihre Obhuts- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden, wenn sie notwendige Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Schließfächer unterlässt. Legt ein neuer Mieter eines Schließfachs einen gefälschten ausländischen Ausweis vor und wird ihm wenig später zusammen mit zwei Begleitern und ausgestattet mit einer großen Tasche ein unbeaufsichtigter Zugang zum Schließfachraum ermöglicht, haftet die Bank für