Ärzte sind einem Organspender grundsätzlich schadensersatzpflichtig, wenn sie ihn vor einer Lebendspende nicht ausreichend über sämtliche Risiken aufgeklärt haben. In dem konkreten Fall spendete eine Frau ihrem an einer Niereninsuffizienz leidenden Vater eine Niere. Nach dem Eingriff litt die Frau infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom mit „bleierner Müdigkeit und totaler Erschöpfung“ und an