Seit der Neuregelung des Schadensrechts vom 1. Juli 2002 kann derjenige, der bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, auch von demjenigen die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen, der nicht wegen eigenen Verschuldens für den Schaden einzustehen hat. Dies gilt insbesondere für den Fahrzeughalter, der unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr mithaftet. Obwohl nach der Neuregelung auch eine verschuldensunabhängige