Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA hat gegenüber einer Person, über deren wirtschaftliche Verhältnisse sie Dritten Auskunft gibt, auf Verlangen offenzulegen, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen sind. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch des Betroffenen besteht jedoch nicht. Die SCHUFA muss demnach keine Angaben zu dem der Kreditwürdigkeit zugrunde liegenden