Sexuelle Übergriffe eines 13-jährigen Schülers von nicht unerheblicher Intensität (Fassen in den Schritt, an den Po und an die Brüste einer Schülerin) können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg einen Schulausschluss rechtfertigen. Urteil des VG Freiburg (Breisgau) vom 28.01.2009 Aktenzeichen: 2 K 2180/08 Pressemitteilung des VG Freiburg