Mit einem außergewöhnlichen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Koblenz zu befassen. Ein Bordellbesucher war mit dem Gebotenen offenbar so unzufrieden, dass er in dem Etablissement mehrere Stinkbomben warf und so den Betrieb für geraume Zeit zum Erliegen brachte. Um die Identität des renitenten Besuchers festzustellen, stellte der Bordellbetreiber die von der hauseigenen Videoüberwachung gefertigten Bilder