Allein die beharrliche Weigerung von Eltern, ihr 11-jähriges Kind am Schulunterricht teilnehmen zu lassen, rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Entzug des Sorgerechts. Das Oberlandesgericht Nürnberg sah die vom Jugendamt angestrebte Sorgerechtsentziehung und Unterbringung des Kindes in einem Internat als unverhältnismäßig an, zumal sich der von seiner Mutter zu Hause unterrichtete 11-Jährige in seinem Sozialverhalten und