Ein Zugreisender muss einen erhöhten Fahrpreis zahlen, wenn er sich zwar einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann. Der erhöhte Fahrpreis beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die zurückgelegte Strecke. Er ermäßigt sich jedoch auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag