Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Wurde einem Schwerbehinderten mit dieser Zustimmung gekündigt, kann er gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Darüber hinaus kann er auch Widerspruch gegen die Zustimmungserklärung einlegen und Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Bei diesem zweigleisigen Rechtsschutz ist