Haben Eltern ihren Schwiegerkindern eine Immobilie oder die hierfür benötigten Geldmittel geschenkt, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Rückübertragung oder Rückzahlung verlangen, wenn die Ehe des Beschenkten mit ihrem Kind gescheitert ist. In einem derartigen Fall hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, binnen welcher Frist solche Ansprüche verjähren. Ist Gegenstand eines Rückforderungsanspruchs gegenüber dem früheren Schwiegerkind