Ein Vermieter darf vor Abschluss eines Mietvertrags vom Mieter eine sogenannte Selbstauskunft verlangen, in der dieser Angaben zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen macht. Sofern es sich nicht um unzulässige Fragen handelt, muss der zukünftige Mieter diese vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die Frage nach Mietrückständen aus früheren Mietverhältnissen ist zweifellos eine zulässige Frage, da sie