Kommt es mehrere Tage (hier vier Tage) nach dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs (hier eines Quads) in einer Scheune zu einem Brand, der nach den Feststellungen eines Sachverständigen höchstwahrscheinlich von dem Kfz ausgegangen ist, und finden sich auch keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, so ist der Schaden trotz des relativ langen Zeitraums zwischen Abstellen des Fahrzeugs