Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof erklärte eine Baugenehmigung für einen Holzschuppen trotz Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen für rechtswidrig. Durch das Gebäude wurde dem Grundstücksnachbar die bislang freie Sicht über Wiesen und Wälder genommen. Da der Schuppen ohne weiteres auch an anderen Stellen des großen Wiesengrundstücks hätte erstellt werden können, schloss das Gericht daraus, dass der Bauherr mit