Ein selbstständiger Versicherungsvertreter wollte selbst beim Skifahren seinen Kunden zur Verfügung stehen. Über ein im Helm integriertes Headset nahm er während der Fahrt einen geschäftlichen Anruf entgegen. Als er bei der Korrektur des Sitzes der Sprecheinrichtung kurzzeitig in seiner Sicht beeinträchtigt wurde, kam es zu einem Sturz, bei dem er sich schwer verletzte. Die gesetzliche