Die Zahlung einer fälligen Forderung durch den vor der Insolvenz stehenden Schuldner ist anfechtbar, wenn der Gläubiger die Krise des Schuldners bei Entgegennahme der Zahlung bereits kannte und die Zahlung in den letzten drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags erfolgte. Eine Forderungsanfechtung scheidet jedoch bei der Erfüllung einer noch nicht fälligen Forderung aus, wenn der