E-Commerce-Betreiber sind gemäß § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern zumindest eine zumutbare Zahlungsmöglichkeit einzuräumen, ohne dass Zusatzkosten anfallen. Hiergegen verstößt der Betreiber eines Internet-Reiseportals, wenn er seinen Kunden hinsichtlich der Bezahlung gebuchter Flüge einzig die Wahl zwischen der Methode der Sofortüberweisung (entgeltfrei) und einer Kreditkartenzahlung (Entgelt i.H.v. 12,90 Euro) anbietet. Bei