In einem Rechtsstreit um den Rücktritt von einem Software-Erstellungsvertrag wegen Fehlern ist der Softwarehersteller verpflichtet, den Quellcode der angeblich mangelhaften Software offenzulegen, damit ein gerichtlich bestellter Sachverständiger in die Lage versetzt wird, den erforderlichen Aufwand für die Mängelbeseitigung zu überprüfen. Der Softwarehersteller kann nicht verlangen, dass stattdessen von ihm selbst die Mängelbeseitigung in Anwesenheit des