In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Softwarebetreuungsvertrags wurde zur Laufzeit und Kündigung folgende Klausel verwendet: „Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und richtet sich nach dem Nutzungszeitraum der Q-Softwarelizenz. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre und ist im Anschluss mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. (…)“