Aufgrund von Normenkontrollanträgen der Gewerkschaft ver.di und zweier hessischer Dekanate der evangelischen Kirche hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mehrere Bestimmungen der Verordnung der hessischen Landesregierung über die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen (Bedarfsgewerbeverordnung) für unwirksam erklärt. Damit ist u.a. eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen für das Personal in sogenannten