Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der in der Praxis zunehmend wichtigen Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag zu befassen. In manchen Branchen (z.B. Logistik, Bau und Fleischverarbeitung) ist in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zum Abschluss von Werkverträgen feststellbar. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Beschäftigte rechtlich als Arbeitnehmer anzusehen ist, drohen dem Unternehmen nicht