Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, wie sich ein Kreditinstitut bei einem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis (sog. Oder-Konto) im Fall sich widersprechender Kontoverfügungen der Kontoinhaber zu verhalten hat. Grundsätzlich gilt in derartigen Fällen das Prioritätsprinzip, wonach die Aufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten sind. Voraussetzung ist aber, dass ein formal ordnungsgemäßer