Ein 74-jähriger Mann war lizensierter Kampfrichter für Leichtathletikwettkämpfe. Als er die Flugbahn eines Speers offenbar falsch einschätzte, wurde er von dem Sportgerät tödlich getroffen. Seine Witwe machte wegen des Unfalls Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend. Ihre Klage blieb jedoch ohne Erfolg, da kein Versicherungsschutz für ihren verstorbenen Ehemann bestand. Der Verunglückte stand – so