Ein Ehegatte kann eine Spende auch dann von der Einkommensteuer absetzen, wenn ihm der Geldbetrag zunächst vom anderen Ehegatten geschenkt wird. Voraussetzung ist hierfür nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs, dass die Ehegatten zusammen veranlagt werden und dass aufgrund einer Auflage im Schenkungsvertrag die Verpflichtung besteht, den Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein weiterzuleiten. In dem entschiedenen