Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann vorzeitig gekündigt werden, wenn der Kunde wegen einer langfristigen Sportunfähigkeit keinen Sport an Fitnessgeräten mehr ausüben kann. Dieses Kündigungsrecht kann auch nicht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers ausgeschlossen werden. In dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall hatte eine Münchnerin nach Abschluss eines 24-monatigen Fitnessstudiovertrags durch einen Fahrradsturz