Ein Freizeitsportler knickte beim Tennisspielen um und erlitt dabei einen Riss der Außenbänder und eine Überdehnung der Innenbänder. Die erlittenen Verletzungen hatten einen Dauerschaden zur Folge. Der Verletzte nahm daraufhin seine private Unfallversicherung in Anspruch. Das in der Folge mit dem Fall befasste Kammergericht Berlin hatte zu prüfen, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der