Wird der Teilnehmer einer Sprachreise in einem Beratungsgespräch vom Reiseveranstalter nicht darauf hingewiesen, dass die empfohlene Reise gewisse Grundkenntnisse der Fremdsprache erfordert, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wenn der Sprachkurs wegen fehlender Sprachkenntnisse für ihn völlig ungeeignet ist. Für das Vorliegen eines gravierenden Reisemangels spielt es keine Rolle, dass die Sprachreise für sich gesehen