Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass ein bundesweites Stadionverbot für einen Fußballfan, gegen den aufgrund verbaler und körperlicher Auseinandersetzungen nach einem Fußballspiel ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet wurde, verfassungsgemäß ist, auch wenn das Strafverfahren letztlich eingestellt wurde. Ausreichend ist, dass von dem Fußballfan aufgrund seines bisherigen Verhaltens die Gefahr ausgeht, dass er auch künftig Störungen