Ein Steuerpflichtiger wollte bei seiner Einkommenssteuererklärung den Verlust seiner Beteiligung an einer in die Insolvenz geratenen GmbH steuermindernd geltend machen. Dabei bestand das Problem, dass er 20 Jahre nach der Gesellschaftsgründung die entsprechenden Belege für die Einzahlung seiner Einlage nicht mehr vorlegen konnte. Der Bundesfinanzhof stellte insofern erheblich geringere Anforderungen an die Nachweispflicht als das