Ein Fahrzeughalter stellte seinen bei einem Unfall schwer beschädigten Pkw in einer Werkstatt ab. Der Werkstattinhaber beabsichtigte, das Fahrzeug anzukaufen. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen wurde vereinbart, dass der Fahrzeughalter für neun Tage eine Standgebühr entrichten sollte. Letztlich kam es zu keiner Einigung über den Fahrzeugankauf. Gleichwohl holte der Halter den Pkw nicht ab, sodass dieser