Ein eBay-Mitglied ersteigerte ein gebrauchtes Handy der Luxusmarke „Vertu“ für 782 Euro. Bei genauer Prüfung stellte der Erwerber fest, dass es sich um ein Plagiat handelte. Da der Artikelbeschreibung nicht zu entnehmen war, dass es sich um eine Fälschung handelte, behauptete der Käufer, es sei ein Kaufvertrag über ein Originalhandy der Luxusmarke mit einem üblichen