Ein Pkw-Fahrer klagte gegenüber dem Halter eines Kipplasters und dessen Haftpflichtversicherung einen Schaden ein, der durch einen von dem Lkw verursachten Steinschlag eingetreten war. In der Gerichtsverhandlung sagte der von dem Kläger benannte Zeuge aus, er könne nicht sicher sagen, ob der beobachtete Gesteinsbrocken sich vom vorausfahrenden Lkw gelöst habe oder beim Fahren von diesem