Erben dürfen Steuerschulden des Erblassers auch dann bei der Bemessung der Erbschaftssteuer absetzen, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten ein Gerichtsverfahren gegen den Steuerbescheid eingeleitet hat, das bei seinem Tod noch nicht beendet ist. Entscheidet das Finanzgericht später, dass die Steuer gegen den Erblasser zu Unrecht erhoben wurde, fällt der Abzug von der Erbschaftsteuer wieder