Ein Kapitalanleger trägt alleine das Verlustrisiko, wenn ein von ihm beauftragter Anlageberater eine unwirtschaftliche Kapitalanlage vermittelt und er diese von einer Bank finanzieren lässt. Hat die Bank bei dem Immobilienerwerb keinerlei Beratungsleistungen erbracht und war sie auch nicht in sonstiger Weise an der Vermittlung der im Rahmen eines Steuersparmodells vertriebenen „Schrottimmobilie“ beteiligt, kann sie auch