Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn er die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Er ist dann verpflichtet, die vereinbarte Vergütung weiterzubezahlen, ohne hierfür eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten. Dies ist in der Praxis insbesondere von Bedeutung, wenn sich in einem Kündigungsschutzverfahren nachträglich die Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung herausstellt. Hat sich ein außerordentlich