Durch die wiederholte Absenkung der Leitzinsen in den letzten Jahren können sich die Kreditinstitute mittlerweile fast zum Nulltarif Geld beschaffen. Dieser Zinsvorteil wurde bei Bankkrediten zumindest teilweise an die Kunden weitergegeben. Unverändert blieb jedoch all die Jahre der Zinssatz von 6 Prozent, den der Fiskus im Falle einer Stundung von Steuerschulden von den Steuerpflichtigen verlangt.