Der Hersteller von Holzfenstern mit einer Aluminiumverblendung bestellte bei einem metallverarbeitenden Betrieb Alu-Profilleisten, die in einem bestimmten Farbton beschichtet sein sollten. Der Vertragspartner beauftragte daraufhin ein Drittunternehmen mit der speziellen Beschichtung der Profilleisten. Die aufgebrachte Farbe erwies sich nach Einbau der Fenster als mangelhaft. Der Fensterhersteller verlangte neben seinem Anspruch auf Nachbesserung von dem Metallbauer