Zur Sicherstellung einer wirksamen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs trifft alle Fahrer eines Kraftfahrzeugs, die damit Waren einführen, eine so genannte Garantiehaftung. Dies gilt auch dann, wenn ihnen in ihrem Beförderungsmittel von Dritten Waren untergeschoben wurden, von denen sie keine Kenntnis hatten und trotz Anstrengung aller Kräfte auch nicht haben konnten. So muss ein Lkw-Fahrer selbst