Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Der in der Tätowierung dargestellte Wolf war mit 5×3 cm zum einen sehr klein und wurde nicht als aggressives oder gefährliches Tier dargestellt. Ferner stellte die Abbildung kein Symbol der rechtsextremen Szene dar.