Ist in einem Arbeitsvertrag bei der Vergütung von einem festen Euro-Betrag als „Tarifentgelt“ die Rede, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der in der Klausel festgehaltene Euro-Betrag nicht für die Dauer des Arbeitsverhältnisses statisch ist, sondern sich entsprechend den jeweiligen Tariferhöhungen entwickeln soll. Ein redlicher Arbeitgeber würde – wenn er die von ihm gestellte