Ein Berliner Taxiunternehmer klagte gegen den in den Niederlanden ansässigen Anbieter einer Smartphone-App „UBER Black“, über die Mietwagen mit Fahrer bestellt werden können. Dabei erhält der Fahrer, dessen freies Mietfahrzeug sich zum Zeitpunkt des Auftrags am nächsten zum Fahrgast befindet, den Fahrauftrag unmittelbar vom Server des App-Anbieters, der wiederum zeitgleich das Mietwagenunternehmen per E-Mail unterrichtet.