Will eine Kommune den Antrag eines Mietwagenunternehmens auf Erteilung von Taxilizenzen mit der Begründung ablehnen, dass im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen durch Neuzulassungen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht und die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt wären, muss sie dies anhand konkreter und überprüfbarer Zahlen untermauern. Hierzu sind Erhebungen erforderlich, in welchem