Betreibt ein Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage, die laut Teilungserklärung aus 24 Läden, Praxen und Büros sowie 14 Wohnungen besteht, in seiner Teileigentumseinheit im Erd- und Kellergeschoss seit dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung in unzulässiger Weise eine Gaststätte, kann ihm die Eigentümergemeinschaft auch nach einer 10 Jahre lang andauernden Duldung den Betrieb der Gaststätte wegen