Ein Ehepaar konnte sich im Scheidungsverfahren nicht über die Aufteilung des gemeinsamen Einfamilienhauses einigen. Es kam daher zur Teilungsversteigerung, im Rahmen derer der Ehemann das vormals von beiden Eheleuten für 200.000 Euro erworbene Haus zum „Schnäppchenpreis“ von unter 90.000 Euro ersteigerte. Dies führte dazu, dass die Ehefrau im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen Betrag von 50.000