Wer Opfer von Gewalt geworden ist, kann nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz neben oder statt eines Strafverfahrens zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen und u.a. Schutzanordnungen beantragen. Das Gericht kann dem Störer untersagen, mit dem Opfer persönlich oder auch unter Verwendung von Mitteln der Fernkommunikation in Kontakt zu treten und sich