Sofern der Verkauf über das Internet ausschließlich an gewerbliche Kunden erfolgt, ist eine Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite entbehrlich. Ein Unternehmer wollte einem Konkurrenten nachweisen, dass dieser entgegen seinen Angaben auch Privatkunden beliefere. Er beauftragte daher einen Testkäufer, der sich auf der Internetseite einloggte und eine Bestellung abgab. Die Seite enthielt den Hinweis: „Verkauf nur an