Der Fahrer eines übergroßen Fahrzeugs, hier eines Porsche Cayenne, muss sich bei der Ein- bzw. Ausfahrt einer Tiefgarage selbst davon überzeugen, ob er angesichts der Ausmaße seines Wagens gefahrlos ein- bzw. ausfahren kann. Bleibt der Fahrer des Porsches bei der Ausfahrt einer Hoteltiefgarage wegen der Enge der Fahrspur an der hochgezogenen Bordsteinkante hängen, haftet er