Ist der Verkäufer eines Gebrauchtwagens wegen eines Mangels (hier Motorschaden) zur Nachbesserung verpflichtet, muss er dem Käufer, der seinen Wagen zwecks Reparatur in die Werkstatt des Verkäufers bringen soll, auf dessen Verlangen einen Transportkostenvorschuss zahlen. Die Mängelbeseitigung muss nach der gesetzlichen Regelung für den Käufer kostenfrei sein. Dies ist laut Bundesgerichtshof nur möglich, wenn der