Wer Schadensersatz gegenüber einer Geld- und Werttransportversicherung wegen des Verlustes von Transportgut geltend macht, muss substantiiert darlegen und im Bestreitensfalle auch beweisen, dass das Gut während der Obhutszeit beim Transportunternehmen abhanden gekommen und wie hoch der eingetretene Schaden ist. Dies umfasst neben dem Beweis der Übernahme von Gütern als solchen auch den Nachweis ihrer Identität,