Wer ohne die erforderliche Plakette in eine Umweltzone einfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm ließ den Einwand eines betroffenen Autofahrers, die Vorschriften zu der Umweltplakette würden angesichts der vielen Ausnahmen gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, nicht gelten. Soweit für bestimmte Fahrzeuge das Befahren der